1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Alexander Klotz, Dorfstraße 3, 63741 Aschaffenburg, Deutschland, tätig unter der Bezeichnung teamfotos.de. Kontakt: info@teamfotos.de, Telefon 06021 862 66 32.
Diese AGB gelten für Aufträge zur Team- und Mitarbeiterfotografie sowie damit vereinbarte Styling- und Organisationsleistungen. Das Angebot auf teamfotos.de richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen für geschäftliche Zwecke. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
2. Anfrage, Kalkulation und Vertragsschluss
Angaben auf der Website und Ergebnisse des Preisrechners dienen der unverbindlichen Orientierung. Eine Anfrage begründet weder einen Vertrag noch eine Terminreservierung. Nach Abstimmung von Umfang, Ort und Ablauf erhält der Auftraggeber ein konkretes Angebot.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots zustande, insbesondere per E-Mail oder durch Unterzeichnung. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Beginn der angebotenen Leistung und beginnen wir entsprechend, kann auch dadurch ein Vertrag zustande kommen. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, vereinbarte Ergänzungen und diese vor Vertragsschluss bereitgestellten AGB.
3. Leistungsumfang
Das reguläre Teamfotos-Angebot umfasst Einzelportraits an einem vereinbarten Standort mit mobilem Studio, persönlicher Anleitung, professionellem Fresh-up und natürlicher Bildbearbeitung. Zwei fertig bearbeitete Portraits je fotografierter Person sind enthalten, sofern das Angebot keinen abweichenden Umfang festlegt. Gruppenfotos sind nicht enthalten.
Weitere Portraits, besondere Retuschen, zusätzliche Termine oder Standorte und die optionale Terminorganisation bedürfen einer Vereinbarung. RAW-Dateien und unbearbeitete Aufnahmen gehören ohne ausdrückliche Zusage nicht zum Lieferumfang. Zusatzleistungen und ihre Kosten stimmen wir vor Ausführung ab.
Bildstil und Bearbeitung orientieren sich am abgestimmten Auftrag. Innerhalb dieses Rahmens besteht gestalterischer Spielraum. Vereinbarte Beschaffenheiten und gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
4. Fresh-up und Vorbereitung
Das Fresh-up dient kleinen Korrekturen vor der Aufnahme, insbesondere dem Reduzieren von Glanz, dem Auffrischen des Erscheinungsbilds und dem Kontrollieren des Kleidungssitzes. Vollständiges Make-up und aufwendiges Haarstyling sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht enthalten.
Die Mitarbeiter bereiten ihre Haare, ihr übliches Make-up und ihre Kleidung bereits zu Hause vor. Für die Anwendung relevante Unverträglichkeiten teilen sie der Stylistin vor Ort direkt mit. Bei Unverträglichkeiten wird auf ungeeignete Produkte verzichtet und das Fresh-up entsprechend angepasst. Gesundheitsangaben gehören nicht in das allgemeine Anfrageformular.
5. Raum, Aufbau und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, zugänglichen Raum und einen Ansprechpartner bereit. Als Orientierung eignet sich ein Meetingraum mit ungefähr 5 × 5 Metern freier Fläche, einem Tisch und normalen 230-Volt-Steckdosen. Ob ein kleinerer Raum ausreicht, wird vorab anhand eines Raumfotos oder in einem Videogespräch abgestimmt. Benötigte Kabel und Fotoausrüstung bringen wir mit.
Der Zugang zum Raum wird in der Regel etwa 60 Minuten vor dem ersten Portraittermin benötigt. Der Aufbau findet vor dem Beginn der Mitarbeiteraufnahmen statt. Ankunft, Aufbau, Shooting und Abbau werden im konkreten Ablauf festgelegt; Reisezeit ist davon getrennt zu betrachten.
Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter über Vorbereitung und Termine und koordiniert ihre Teilnahme, soweit die Organisation nicht bei uns beauftragt wurde. Änderungen von Personenzahl, Raum oder Ablauf teilt er rechtzeitig mit. Kostenpflichtiger Zusatzaufwand wird vorab abgestimmt.
6. Verpflegung vor Ort
Ein paar Flaschen Wasser und kleine Snacks oder belegte Brötchen schaffen eine angenehme Atmosphäre für Mitarbeiter und das Team vor Ort. Sie können während des Fototags bereitstehen und sind nicht als feste Verpflegungspause gedacht. Dies ist eine Empfehlung und keine verpflichtende Cateringbestellung. Eine Verpflegungspauschale wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht berechnet.
7. Preise, Reiseaufwand und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Preise für Geschäftskunden verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein Bruttopreis genannt ist. Eine Online-Kalkulation löst keine Zahlungspflicht aus.
Ob Anfahrt enthalten ist, ergibt sich aus dem konkreten Angebot. Nicht enthaltene Fahrtkosten, zusätzliche Reisezeit, Parkgebühren oder erforderliche Übernachtungen werden dort ausgewiesen oder anhand einer vorher vereinbarten Berechnungsregel abgerechnet. Orts- oder Terminänderungen und daraus entstehende Mehrkosten werden vorab abgestimmt.
Vorauszahlungen, Abschläge und Zahlungszeitpunkte richten sich nach dem Auftrag. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen binnen 14 Kalendertagen ab Zugang zu bezahlen. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die vereinbarten Nutzungsrechte werden nach vollständiger Zahlung der betreffenden Leistung eingeräumt.
8. Umbuchung, Absage und Ausfälle
Bestätigte Termine werden für den Auftrag reserviert. Ein gemeinsam vereinbarter verfügbarer Ersatztermin gilt als Umbuchung. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben bestehen.
Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungspauschalen, bezogen auf die für den abgesagten Termin vereinbarte Vergütung: ab 15 und weniger als 30 Tagen vor Beginn 10 Prozent; ab 7 und weniger als 15 Tagen 25 Prozent; ab 48 Stunden und weniger als 7 Tagen 40 Prozent; unter 48 Stunden oder bei Nichterscheinen 50 Prozent. Ein Tag entspricht hierfür 24 Stunden. Bei früherer Absage wird keine dieser Pauschalen erhoben.
Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der reservierten Kapazität werden berücksichtigt. Ein höherer Schaden wird nur konkret nachgewiesen geltend gemacht. Bereits freigegebene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden nur nach Nachweis und ohne doppelte Berechnung berücksichtigt.
Können wir einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen von uns nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, stimmen wir möglichst einen Ersatztermin ab. Ist keine Durchführung möglich, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Bildauswahl, Lieferung und Korrekturen
Während des Shootings können die Mitarbeiter ihre Aufnahmen direkt am Rechner sehen und Feedback erhalten. Die endgültige Auswahl der gelieferten Portraits übernehmen wir nach dem Shooting. Dabei berücksichtigen wir Ausdruck, Haltung, technische Qualität und einen stimmigen Gesamtauftritt. Eine vollständige Bildauswahl durch jeden Mitarbeiter vor Ort ist nicht vorgesehen.
Die fertig bearbeiteten Portraits werden gesammelt digital an den vereinbarten Ansprechpartner des Unternehmens übermittelt. Dateiformate, sicherer Übertragungsweg und Lieferfrist werden im Auftrag festgelegt. Das Unternehmen übernimmt die Weitergabe der jeweiligen Portraits an seine Mitarbeiter.
Vereinbarte Korrekturen innerhalb des Auftragsumfangs werden umgesetzt. Eigene Bearbeitungs- oder Lieferfehler beheben wir ohne Zusatzkosten. Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vorab kalkuliert. Erforderliche Abnahme und Mängelrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Nutzungsrechte
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an den bezahlten Endergebnissen einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für seine eigene Unternehmenskommunikation, insbesondere Website, soziale Medien, Printmedien und Personalgewinnung. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
Der Auftraggeber darf die jeweiligen Portraitdateien an die darauf abgebildeten Mitarbeiter weitergeben. Diese dürfen ihre eigenen Portraits für persönliche Zwecke, berufliche Profile und eigene Bewerbungen nutzen. Auch die zur Umsetzung der vereinbarten Nutzung erforderliche Weitergabe an beauftragte Dienstleister ist erlaubt; eine unabhängige Nutzung durch diese wird damit nicht gestattet.
Übliche Zuschnitte, Größenanpassungen und technische Komprimierungen sind erlaubt. Entstellende oder irreführende Veränderungen, Weiterverkauf und die Einräumung weitergehender Rechte an andere Unternehmen sind ohne Vereinbarung nicht umfasst. Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und vereinbarte Nutzungsbeschränkungen der abgebildeten Personen sind stets zu beachten. Eine Urheberbenennung wird bei Bedarf im Angebot geregelt.
11. Einwilligungen, Datenschutz und Referenznutzung
Der Auftraggeber organisiert vor dem Termin die erforderlichen Informationen und, soweit erforderlich, freiwilligen Einwilligungen seiner Mitarbeiter für die Aufnahmen und die vorgesehenen Nutzungen. Er dokumentiert diese und teilt uns relevante Einschränkungen rechtzeitig mit. Das Einholen der Mitarbeitererklärungen ist ohne gesonderte Beauftragung nicht Teil unserer Leistungen. Bestehende Widerrufe und Widersprüche werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Unsere eigenen Datenschutz- und Informationspflichten bleiben bestehen. Vor dem Auftrag werden die tatsächlichen datenschutzrechtlichen Rollen und gegebenenfalls benötigte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geklärt. Diese AGB ersetzen weder Datenschutzhinweise noch Einwilligungen.
Kundenbilder, Namen und Logos werden von uns nicht allein aufgrund der Beauftragung als Referenz oder Werbung veröffentlicht. Dafür ist eine gesonderte Berechtigung erforderlich, die auch die Rechte der abgebildeten Personen berücksichtigt. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus dem Auftrag vertraulich.
12. Sicherung der Dateien
Der Auftraggeber sichert die gelieferten Dateien nach dem Download eigenständig. Eine dauerhafte Archivierung oder spätere erneute Bereitstellung ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht vereinbart wurde.
Ohne andere Archivierungsvereinbarung können Aufnahmedateien sechs Monate nach vollständiger Lieferung und Bezahlung gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten bleiben maßgeblich. Technisch bedingte geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Bildschirmen und Ausgaben stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
13. Mängelrechte und Haftung
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung und im Umfang übernommener Garantien.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, für den Vertrag typischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand in Aschaffenburg wird nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, treten die gesetzlichen Bestimmungen an ihre Stelle. Die übrigen Vertragsregelungen bleiben wirksam.